Dieses Modul zu Vereinsrecht wird vom Landessportbund Hessen mit 8 Lerneinheiten zur Verlängerung der Vereinsmanager C Lizenz anerkannt!
Bitte bringen Sie auch Ihre Vereinssatzung mit! Ein Handout wird vom Referenten im Seminar verteilt.
Dieses Seminar richtet sich an alle, die Verantwortung in ihrem Verein übernommen haben oder übernehmen werden sowie bereits die Grundlagen des Vereinsrechts beherrschen (z.B., indem sie unser Modul 1 besucht haben).
In diesem Modul 2 werden die Grundlagen des Vereinsrecht in einem Überblick zügig, aber vertiefend, wiederholt. Darüber hinaus besprechen wir einzelne Schwerpunkte ausführlich und gehen auf Fragen ein.
Ziel des Seminars ist es, dass der Teilnehmer die Gestaltungsspielräume erkennt und so die Rahmenbedingungen des Vereinslebens mitprägen kann. Vertieft werden auch der Kontakt mit den Behörden und haftungsrechtliche Fragen erörtert. So werden wir praxisnah Anmeldungen zum Vereinsregister und den Umgang mit „unserem Finanzamt“ besprechen und die Dokumente selbst einmal beispielhaft erstellen.
Verständnisfragen zu den einzelnen Themen sind ausdrücklich erwünscht und werden ausführlich beantwortet. Bringen Sie daher bitte Ihre Vereinssatzung, einen Registerauszug und einen Freistellungsbescheid mit.
Auszug aus den Themen:
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Wiederholung
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Die lebendige Satzung – sinnvolle Erweiterungen aufbauend auf der selbst erarbeiteten Satzung aus Modul 1.
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Das Vereinsregister – Anmeldung und Registerauszug
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Unser Finanzamt – Steuerklärung und Freistellung
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Wir „basteln“ eine Anmeldung und „prüfen“ Registerauszug und Freistellungsbescheid
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Haftungsfragen des Vorstands und anderer Organe (vertieft in Modul 3)
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Besondere Bereiche und Einzelfragen - je nach Interesse der Teilnehmer.
Zum Referenten:
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise RA Martin Franke oder RA Gunther Kurzius (das entscheidet sich kurzfristig). Beide vermitteln den gleichen Stoff, und beide bekommen bei BürgerKolleg-Seminaren erfahrungsgemäß sehr positive Rückmeldungen der TeilnehmerInnen.