Anmeldebedingungen:
Ehrenamtlich aktiv sein in einem Verein, einer Gruppe oder Initiative in Wiesbaden oder Umgebung.
Kursprogramm
Vortrag & Fragen
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Stand der Rechtsprechung und Folgen für Vereine
Dieser Vortrag zur Arbeitsrecht richtet sich an alle Verantwortlichen von Vereinen, also Vorstände und Geschäftsführer. In seinem Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) konstatiert das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine sofortige Pflicht aller Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Erfassung der gesamten täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Aber inwieweit betrifft es die Vereine?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das erste Quartal 2023 einen praxistauglichen Gesetzgebungsvorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz angekündigt. Im Seminar wird die Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung mit Ihren Auswirkungen auf Vereine als Arbeitgeber erläutert. Wenn zum Zeitpunkt des Seminars bereits möglich, wird ein Ausblick auf den Stand des Gesetzgebungsvorhabens zur Erfassung der Arbeitszeit gegeben.
Auszug aus den Themen:
- Die Vorgaben des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung
- Wer ist ab wann zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
- Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF (www.fzf.de) haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei FZW Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise Rechtsanwalt Martin Franke, Rechtsanwalt Gunther Kurzius, Rechtanwältin Sabine Mandalka oder Rechtsanwältin Annika Seidler.
Dieser Vortrag zur Arbeitsrecht richtet sich an alle Verantwortlichen von Vereinen, also Vorstände und Geschäftsführer. In seinem Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) konstatiert das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine sofortige Pflicht aller Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Erfassung der gesamten täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Aber inwieweit betrifft es die Vereine?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das erste Quartal 2023 einen praxistauglichen Gesetzgebungsvorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz angekündigt. Im Seminar wird die Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung mit Ihren Auswirkungen auf Vereine als Arbeitgeber erläutert. Wenn zum Zeitpunkt des Seminars bereits möglich, wird ein Ausblick auf den Stand des Gesetzgebungsvorhabens zur Erfassung der Arbeitszeit gegeben.
Auszug aus den Themen:
- Die Vorgaben des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung
- Wer ist ab wann zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
- Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF (www.fzf.de) haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei FZW Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise Rechtsanwalt Martin Franke, Rechtsanwalt Gunther Kurzius, Rechtanwältin Sabine Mandalka oder Rechtsanwältin Annika Seidler.
Referent/in:
Sabine Mandalka
Termine:
Donnerstag 04.05.2023 | ||
ab 18:00 Uhr | bis 19:30 Uhr |
ZOOM-Konferenz Zugangsdaten kommen per Mail kurz vorher |
