Seminar
Finanzen des Vereins - 3 von 7 - Die Satzung und Mitarbeiter des Vereins
Wir empfehlen, alle Module chronologisch zu besuchen.

Neben den rechtlichen Fragen gehören gerade die Finanzfragen in einem Verein zur Basis seiner Existenz. Die Finanzämter ziehen die Zügel immer weiter an, was dazu führen kann, dass viele Vereine ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen, wenn sie sich in diesem Bereich nicht professionalisieren. Das BürgerKolleg bietet Vereinsvorständen (insb. Finanzvorständen) sowie Kassenprüfern die einmalige Gelegenheit, ihre gesamte Finanzverwaltung von Kopf bis Fuß auf den neuesten Stand zu bringen.

Modul 3 von 6: Satzung und Mitarbeiter des Vereins

Jeder Verein hat eine von der Mitgliederversammlung erlassene "Verfassung", genannt Satzung. Diese ist nicht ein Verwaltungsmonster, das man besser nicht anfasst, sondern ein entscheidendes Gestaltungsinstrument für jeden Verein. Der Vorstand ist gut beraten, wenn er die Satzung regelmäßig auf Aktualität durch die Mitgliederversammlung überprüfen lässt, denn sein Handeln ist strikt an die Satzung gebunden. Wir betrachten in diesem Modul die Bedeutung der Satzung und deren Beachtung für die Gemeinnützigkeit.
Der Verein ist ohne seine ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter nicht lebensfähig. Der Gesetzgeber hat hier einige Vergünstigungen geschaffen, die der Vorstand beherrschen sollte.

a. Was sind Zwecke des Vereins, was deren Verwirklichungen?
b. Die Satzungsbestimmungen im gemeinnützigen Verein: Tun, was in der Satzung steht!
c. Instrumente zur Satzungsüberwachung
d. Regelungen außerhalb der Satzung, z.B. Geschäftsordnung, Auslagenregelungen
e. Beschäftigte und Freiberufler im Verein:
    i. Vertragliche Einordnung
    ii. Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
    iii. Freiberufler und Scheinselbständigkeit
    iv. Künstlersozialkasse
    v. Steuerliche Pflichten
f. Der Auslagenersatz

Mit Thomas Oehmichen haben wir als Referenten einen Steuerberater, vereidigten Buchprüfer und zertifizierten Berater im Gemeinnützigkeitsrecht gewonnen, der nicht nur eine Kanzlei mit einer großen Familientradition führt, sondern seit Jahrzehnten aktiv ist in Sachen "Verein und Ehrenamtlichkeit". Er war 40 Jahre im Vorstand des CVJM, teilweise in leitender Funktion tätig und Vorstand in anderen Vereinen. Inzwischen hat er für eine Vielzahl von Kassierern/ Vorständen Seminare zu diesem Thema gegeben.

Referent/in: Thomas Oehmichen
Termine:
Dienstag 25.04.2023
ab 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr

ZOOM-Konferenz
Zugangsdaten kommen per Mail kurz vorher

Anmeldebedingungen:
Ehrenamtlich aktiv sein in einem Verein, einer Gruppe oder Initiative in Wiesbaden oder Umgebung.
Empfohlen wird, dass Sie im Vorstand für die Finanzen als Schatzmeister oder Kassenprüfer zuständig sind oder es in Zukunft sein wollen.

Parallel zu dieser Reihe gibt es eine spezielle zum Vereinsrecht mit Gunther Kurzius weitgehend OHNE die speziellen Finanzfragen, die sich generell an Verantwortungsträger im Verein richtet.

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