Vereinsrecht - Modul 4: Beschäftigung im steuerbegünstigten Verein
Inhalte
Der Verein ist ohne seine ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter nicht lebensfähig. Der Gesetzgeber hat hier einige Vergünstigungen geschaffen, die der Vorstand beherrschen sollte. Im Seminar wird die Abgrenzung zwischen der Beschäftigung von Arbeitnehmern und der Beauftragung von Selbständigen behandelt. Die korrekte Einordnung obliegt dem Verein und ist wichtig, um die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden (Stichwort Scheinselbständigkeit).
- Was muss der Verein als Arbeitgeber beachten?
- Wann können Übungs- und Ehrenamtspauschale gezahlt werden?
- Gibt es Besonderheiten beim Vereinsvorstand?
- abhängig Beschäftigte und Freiberufler im Verein
- Arbeitnehmer und ehrenamtlich Tätige
- Besonderheit der Vorstandsvergütung
- Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
- geringfügige Beschäftigung
Die Kanzlei FZF Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise Rechtsanwalt Martin Franke, Rechtsanwalt Gunther Kurzius, Rechtsanwältin Annika Seidler oder Rechtsanwältin Sabine Mandalka.
Anmeldebedingungen
Ehrenamtlich aktiv sein in einem Verein, einer Gruppe oder Initiative in Wiesbaden oder Umgebung.
Grundlegende Kenntnisse im Bereich des Vereinsrechts sind erwünscht. Der Besuch der Module 1 bis 3 ist nicht formale Voraussetzung, wird aber sehr empfohlen.