Vereinsrecht - Modul 1: Gesetzliche Grundlagen
Inhalte
Dieses Seminar richtet sich an alle, die Verantwortung in ihrem Verein übernommen haben oder übernehmen werden. In diesem Seminar bekommen Sie einen Überblick über die relevanten rechtlichen Fragen und legen Grundlagen, die schwerpunktmäßig den Satzungsbereich betreffen. Erst das fundierte Wissen um den rechtlichen Rahmen eines Vereines schafft die Basis dafür, ihn sicher zu führen. Es sind keine Kenntnisse im Bereich des Vereinsrechts erforderlich. Alles Wissenswerte wird in dem Seminar vermittelt und ist daher gerade auch für Einsteiger in die Vorstandsarbeit bestens geeignet. Dieses Seminar ist ein Grundlagenseminar, Modul 2 baut auf diesem auf.
Wir möchten erreichen, dass Sie das Gehörte auch in die Praxis umsetzen können. Deswegen werden wir im Seminar selber eine Satzung eines steuerbegünstigten e.V. mit allen notwendigen Elementen erstellen. Dadurch werden Sie sehen, dass die Satzung und die Anforderungen hieran kein Hexenwerk sind - denn die Satzung ist das alltägliche Handwerkszeug im Vereinsleben. Entsprechend sind Verständnisfragen ausdrücklich erwünscht und werden ausführlich beantwortet. Haben Sie daher gerne Ihre Vereinssatzung grifbereit.
Parallel zu dieser Reihe gibt es eine separate Reihe speziell zu Finanzfragen des Vereines, die sich explizit an die Finanzverantwortlichen und Kassenprüfer richtet.
Auszug aus den Themen:
- Gesetzliche Grundlagen
- Was sind Rechtspersonen?
- Was sind Körperschaften?
- Merkmale eines Vereins
- Für wen und warum ist der Verein die richtige Rechtsform?
- Grundlagen der Steuerbegünstigung
- Gründung eines Vereins
- Wir „basteln“ uns eine eigene Satzung
- Einzelfragen
Zum Referenten:
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF (www.fzf.de) haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei FZW Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände.