Vereinsrecht - Modul 6: Haftung für Verein und Vorstand
Inhalte
Dieses Seminar richtet sich an alle, die Verantwortung in ihrem Verein übernommen haben oder übernehmen werden, insbesondere Mitglieder der geschäftsführenden Organe, also Vorstand und Geschäftsführung. Es dient als Einführung in die (Rechts-)Grundlagen des Haftungsrechts rund um den eingetragenen, steuerbegünstigten Verein. Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmenden die notwendigen Schritte zum Umgang mit einer möglichen Haftung für Ihre Organisation verstehen und diese ergreifen, ohne hierbei in Aktionismus oder Panik zu verfallen. Die aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung werden soweit einschlägig angesprochen und erläutert.
Bringen Sie daher bitte Ihre Vereinssatzung, einen aktuellen Registerauszug sowie ggf. einen aktuellen Freistellungsbescheid mit.
Auszug aus dem Inhalt:
· Gesetzestext zur Haftung (insb. §§ 26ff, 31 a, 280, 662 ff, 823 ff. BGB)
· Haftungsfragen für den Vorstand
· Haftungsfragen gegenüber Dritten, insb. dem FinA
· Haftungsfragen für Mitglieder
Zum Referenten:
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF (www.fzf.de) haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei FZW Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise Rechtsanwalt Martin Franke oder Rechtsanwalt Gunther Kurzius.
Anmeldebedingungen
Ehrenamtlich aktiv sein in einem Verein, einer Gruppe oder Initiative in Wiesbaden oder Umgebung.
Wir empfehlen, dass Sie zumindest die ersten Module in unseren Seminaren Vereinsrecht und/oder Finanzen des Vereins besucht haben oder anderweitig erlangte Grundkenntnisse des Vereinsrechts und Gemeinnützigkeitsrechts mitbringen.