Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Inhalte
Stand der Rechtsprechung und Folgen für Vereine
Dieser Vortrag zum Arbeitsrecht richtet sich an alle Verantwortlichen von Vereinen, also Vorstände und Geschäftsführer. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im April 2023 einen Referentenentwurf für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz veröffentlicht. Dabei hat es auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) reagiert, das von einer sofortigen schon bestehenden Pflicht aller Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Erfassung der gesamten täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer ausgeht.
Betrifft dies auch die Vereine?
Im Seminar wird die Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung mit Ihren Auswirkungen auf Vereine als Arbeitgeber erläutert. Zudem wird der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung vorgestellt. Sollte bis zum Seminar bereits ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verabschiedet sein, wird dies Gegenstand des Seminars.
Auszug aus den Themen:
- Die Vorgaben des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung
- Der Referentenentwurf des BMAS
- Wer ist ab wann zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
- Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
- Gibt es Ausnahmen?
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF (www.fzf.de) haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei FZW Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise Rechtsanwalt Martin Franke, Rechtsanwalt Gunther Kurzius, Rechtanwältin Sabine Mandalka oder Rechtsanwältin Annika Seidler.
Dieser Vortrag zum Arbeitsrecht richtet sich an alle Verantwortlichen von Vereinen, also Vorstände und Geschäftsführer. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im April 2023 einen Referentenentwurf für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz veröffentlicht. Dabei hat es auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) reagiert, das von einer sofortigen schon bestehenden Pflicht aller Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Erfassung der gesamten täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer ausgeht.
Betrifft dies auch die Vereine?
Im Seminar wird die Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung mit Ihren Auswirkungen auf Vereine als Arbeitgeber erläutert. Zudem wird der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung vorgestellt. Sollte bis zum Seminar bereits ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verabschiedet sein, wird dies Gegenstand des Seminars.
Auszug aus den Themen:
- Die Vorgaben des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung
- Der Referentenentwurf des BMAS
- Wer ist ab wann zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
- Ist Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
- Gibt es Ausnahmen?
Mit den Rechtsanwälten der Kanzlei FZF (www.fzf.de) haben wir seit 2010 ausgewiesene Spezialisten in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht gewinnen können. Die Kanzlei FZW Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius PartmbB ist schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen tätig und berät bundesweit Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, KdöRs sowie Dach- und Wirtschaftsverbände. Von der Kanzlei FZF referieren fallweise Rechtsanwalt Martin Franke, Rechtsanwalt Gunther Kurzius, Rechtanwältin Sabine Mandalka oder Rechtsanwältin Annika Seidler.